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Arbeitsplatz

Bildschirmarbeitsplatzverordnung und die Richtlinie G 37

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbringen mittlerweile täglich mehrere Stunden ihrer Arbeitszeit am Computer. Ein Umstand der mitunter schwerwiegende Folgen für persönliches Wohlbefinden und Arbeitsleistung haben kann, da sich schon kleinste Sehfehler negativ auf oben genannte Faktoren auswirken. Ein Umstand, den auch der Gesetzgeber erkannt hat, weshalb zum 01. Januar 1997 die neue Bildschirmarbeitsplatzverordnung in Kraft getreten ist. Arbeitnehmer an Bildschirmarbeitsplätzen sollen danach die Möglichkeit bekommen, Ihre Augen von fachkundigen Personen, nach der berufsgenossenschaftlichen Richtlinie G 37, überprüfen zu lassen.

Bereits seit über 10 Jahren beschäftigen auch wir von Optiker Neese uns mit Sehtests am Arbeitsplatz. Als fortschrittliches Unternehmen haben wir unter anderem das Visus BAP screening Computerprogramm nach G 37 installiert, mit dem innerhalb von 10-20 Minuten, je nach Test, eine Augenüberprüfung durchgeführt werden kann. Wir bieten Ihnen die erforderlichen Tests schnell, unkompliziert und preiswerter an als Sie denken. Einen Grundtest gibt es schon für Euro 9,90 zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

Haben Sie Lust das Programm kennenzulernen? Nichts ist einfacher als das.
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie mit uns einen Vorführtermin, entweder in Ihrem Hause oder in unseren Geschäftsräumen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

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